Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Dezember 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Matthias Güldner (KV Kreisfrei) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.12.2021, 14:34 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A2NEU: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Die politischen Parteien haben in der Demokratie den Auftrag, wesentlich zur
politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger beizutragen. Voraussetzung
dafür ist die Willensbildung innerhalb der Parteien, die Abwägung
unterschiedlicher Interessen, Sichtweisen und Wertentscheidungen. Das gilt auch
für grundsätzliche Fragen des Umgangs mit der Corona-Pandemie, selbst wenn die
Entscheidungen Woche für Woche in der Regel bei Parlamenten und Regierungen
liegen werden.
Deshalb äußert sich die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen
Bremen:
- Die SARS-CoV-2 Pandemie ist weltweit, national und regional weiterhin eine
große gesundheitliche, soziale und ökonomische Bedrohung für die
Bevölkerung. Trotz der großen Erfolge in der Entwicklung von Impfstoffen
ist gegenwärtig ein Ende dieser Bedrohung nicht absehbar. Daher sind
weiterhin wirksame Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie erforderlich,
um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit
des Gesundheitssystems zu erhalten.
- Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand schützen die verfügbaren Impfungen in
hohem Maß vor einer Erkrankung mit Covid-19, vor einem schweren
Krankheitsverlauf bei einer Erkrankung und bei einem schweren
Krankheitsverlauf vor dem Versterben. Dieser Schutz ist nicht vollständig,
reduziert sich im Zeitverlauf und ist unterschiedlich lange wirksam je
nach Vakzin und je nach Altersgruppe. Zudem handelt es sich nicht um eine
sterile Immunisierung, so dass auch Geimpfte das Virus übertragen können.
Maßnahmen zur Reduzierung von Infektionen sind daher auch bei einer hohen
Impfquote erforderlich.
- Die Übertragung des Virus findet durch menschliche Kontakte statt. Diese
Kontakte sind bei einer exponentiell steigenden Anzahl von Infektionen zum
Schutz der Gesundheit und des Lebens sowie der Vermeidung der Überlastung
des Gesundheitssystems zu vermindern. Eine möglichst weiterhin rechtsfeste
gesetzliche Grundlage für verfassungskonforme Eingriffe in Grundrechte,
wie sie bisher der §28a des Infektionsschutzgesetzes vorsah, muss deshalb
in dieser oder anderer adäquater Form bestehen bleiben. Dazu gehören
Maßnahmen der Kontaktreduzierung, Einschränkungen privater Zusammenkünfte,
Betriebs- und Einrichtungsschließungen, sowie das Verbot öffentlicher
Veranstaltungen. Diese Maßnahmen können, der konkreten Lage entsprechend,
geeignet, erforderlich und angemessen – und damit auch verhältnismäßig –
sein, da eine hohe Zahl infizierter Personen sowohl bei Ungeimpften als
auch bei Geimpften zu einem deutlich erhöhten Risiko für eine Erkrankung,
für einen schweren Verlauf der Erkrankung und für das Versterben führt.
Leider müssen wir feststellen, dass die epidemische Notlage nationaler
Tragweite nach eindeutiger Faktenlage nicht beendet ist. Bis auch hier ein
gleichwertiger Ersatz gefunden wird, wird der §5 des
Infektionsschutzgesetzes weiterhin gebraucht.
- Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand können ungeimpfte Personen in einem
höheren Maße das Virus übertragen als Geimpfte. Zumindest für Beschäftigte
in personennahen Dienstleistungsbereichen ist daher eine Impfpflicht
erforderlich. Dies gilt insbesondere für die stationäre und ambulante
medizinische Versorgung, die ambulante und stationäre Langzeitpflege und
die frühkindliche und schulische Erziehung. Zum nachhaltigen Schutz der
Gesundheit und des Lebens sowie zur Vermeidung der Überlastung des
Gesundheitssystems fordern wir die Vorbereitung zur Einführung einer
allgemeinen Impfpflicht, unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen
rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.
- Nach der im bundesweiten Vergleich erfolgreichen Grundimmunisierung in
Bremen ist es nun erforderlich, die bewährten Strukturen für eine zügige
Drittimpfung zu reaktivieren und zusätzlich zu den ambulanten
medizinischen Versorgungsstrukturen dezentrale und zentrale Impfzentren zu
verstärken. Wir erwarten, dass die in Bremen bewährte Infrastruktur erneut
verstärkt genutzt wird, um die Booster-Impfungen und auch die Impfungen
der 12- bis 18-Jährigen (ggf. nach einer Empfehlung der StIKo auch der 5 –
12-Jährigen) zu beschleunigen und möglichst flächendeckend durchzuführen
(Persönliche Aufforderung nach Impfdatum; Impfmobile vor weiterführenden
Schulen u.a.).In der gegenwärtigen Situation sollten auch weitere
medizinische Berufsgruppen nach Bedarf in die Impftätigkeit einbezogen
werden.
- Nichts ist einfach in dieser Pandemie. Bei einem weiterhin dynamischen
Infektionsgeschehen verbieten sich wohlfeile Äußerungen über Lockerungen
oder zum Pandemieende. Die Entwicklung der letzten Wochen und Monate, die
bereits Anfang 2021 als ein mögliches Szenario wissenschaftlich
dargestellt wurde, muss auch zu einer Überprüfung der staatlichen
Interventionen führen. Die Entwicklung der Infektionszahlen soll daher
weiterhin ein wesentlicher Indikator für zu ergreifende Maßnahmen bleiben
und durch andere geeignete Messzahlen ergänzt werden. Dies gilt auch für
Bremen, das sich auch bei einer relativ hohen Impfquote nicht in
trügerischer Sicherheit wiegen sollte.
- Wir fordern die Einrichtung eines Pandemierates für das Land Bremen, in
dem vor allem Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen und
Repräsentant*innen des Gesundheitswesens vertreten sein sollten. Er soll
die wissenschaftliche Beratungsgrundlage für langfristige und nachhaltige
Handlungsstrategien und strategische Entscheidungen der Politik schaffen.
Die breite disziplinäre Zusammensetzung soll auch garantieren, dass
soziale, pädagogische und andere nicht-medizinische Aspekte in der
Pandemie berücksichtigt werden.
Begründung
Begründung: Mündlich. Die weitere Entwicklung der Beschlusslage in Bund und Land bis zur LMV wird von den Antragsteller*innen weiter beobachtet. Sollte es erforderlich sein, wird der Antrag aktualisiert.
Unterstützer*innen
- Joachim Larisch (KV MÖV)
- Hermann Kuhn (KV MÖV)
- Stefan Trapp (KV MÖV)
- Maya Trapp (KV MÖV)
- Helga Trüpel (KV MÖV)
- Ilona Osterkamp-Weber (KV Nord)
- Ingo Franßen (KV Kreisfrei)
- Sona Terlohr (KV MÖV)
- Alex Werwath (KV MÖV)
- Henrike Müller (KV Süd)
- Carolin Güldner (KV Kreisfrei)
- Kevin Helms (KV Kreisfrei)
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