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            <title>Landesmitgliederversammlung Dezember 2021: Alles</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung Dezember 2021: Alles</title>
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                        <title>A2NEU: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
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                        <author>Matthias Güldner (KV Kreisfrei)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politischen Parteien haben in der Demokratie den Auftrag, wesentlich zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger beizutragen. Voraussetzung dafür ist die Willensbildung <em>innerhalb</em> der Parteien, die Abwägung unterschiedlicher Interessen, Sichtweisen und Wertentscheidungen. Das gilt auch für grundsätzliche Fragen des Umgangs mit der Corona-Pandemie, selbst wenn die Entscheidungen Woche für Woche in der Regel bei Parlamenten und Regierungen liegen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb äußert sich die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die SARS-CoV-2 Pandemie ist weltweit, national und regional weiterhin eine große gesundheitliche, soziale und ökonomische Bedrohung für die Bevölkerung. Trotz der großen Erfolge in der Entwicklung von Impfstoffen ist gegenwärtig ein Ende dieser Bedrohung nicht absehbar. Daher sind weiterhin wirksame Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie erforderlich, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand schützen die verfügbaren Impfungen in hohem Maß vor einer Erkrankung mit Covid-19, vor einem schweren Krankheitsverlauf bei einer Erkrankung und bei einem schweren Krankheitsverlauf vor dem Versterben. Dieser Schutz ist nicht vollständig, reduziert sich im Zeitverlauf und ist unterschiedlich lange wirksam je nach Vakzin und je nach Altersgruppe. Zudem handelt es sich nicht um eine sterile Immunisierung, so dass auch Geimpfte das Virus übertragen können. Maßnahmen zur Reduzierung von Infektionen sind daher auch bei einer hohen Impfquote erforderlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Übertragung des Virus findet durch menschliche Kontakte statt. Diese Kontakte sind bei einer exponentiell steigenden Anzahl von Infektionen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens sowie der Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems zu vermindern. Eine möglichst weiterhin rechtsfeste gesetzliche Grundlage für verfassungskonforme Eingriffe in Grundrechte, wie sie bisher der §28a des Infektionsschutzgesetzes vorsah, muss deshalb in dieser oder anderer adäquater Form bestehen bleiben. Dazu gehören Maßnahmen der Kontaktreduzierung, Einschränkungen privater Zusammenkünfte, Betriebs- und Einrichtungsschließungen, sowie das Verbot öffentlicher Veranstaltungen. Diese Maßnahmen können, der konkreten Lage entsprechend, geeignet, erforderlich und angemessen – und damit auch verhältnismäßig – sein, da eine hohe Zahl infizierter Personen sowohl bei Ungeimpften als auch bei Geimpften zu einem deutlich erhöhten Risiko für eine Erkrankung, für einen schweren Verlauf der Erkrankung und für das Versterben führt. Leider müssen wir feststellen, dass die epidemische Notlage nationaler Tragweite nach eindeutiger Faktenlage nicht beendet ist. Bis auch hier ein gleichwertiger Ersatz gefunden wird, wird der §5 des Infektionsschutzgesetzes weiterhin gebraucht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand können ungeimpfte Personen in einem höheren Maße das Virus übertragen als Geimpfte. Zumindest für Beschäftigte in personennahen Dienstleistungsbereichen ist daher eine Impfpflicht erforderlich. Dies gilt insbesondere für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung, die ambulante und stationäre Langzeitpflege und die frühkindliche und schulische Erziehung. Zum nachhaltigen Schutz der Gesundheit und des Lebens sowie zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems fordern wir die Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Nach der im bundesweiten Vergleich erfolgreichen Grundimmunisierung in Bremen ist es nun erforderlich, die bewährten Strukturen für eine zügige Drittimpfung zu reaktivieren und zusätzlich zu den ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen dezentrale und zentrale Impfzentren zu verstärken. Wir erwarten, dass die in Bremen bewährte Infrastruktur erneut verstärkt genutzt wird, um die Booster-Impfungen und auch die Impfungen der 12- bis 18-Jährigen (ggf. nach einer Empfehlung der StIKo auch der 5 – 12-Jährigen) zu beschleunigen und möglichst flächendeckend durchzuführen (Persönliche Aufforderung nach Impfdatum; Impfmobile vor weiterführenden Schulen u.a.).In der gegenwärtigen Situation sollten auch weitere medizinische Berufsgruppen nach Bedarf in die Impftätigkeit einbezogen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Nichts ist einfach in dieser Pandemie. Bei einem weiterhin dynamischen Infektionsgeschehen verbieten sich wohlfeile Äußerungen über Lockerungen oder zum Pandemieende. Die Entwicklung der letzten Wochen und Monate, die bereits Anfang 2021 als ein mögliches Szenario wissenschaftlich dargestellt wurde, muss auch zu einer Überprüfung der staatlichen Interventionen führen. Die Entwicklung der Infektionszahlen soll daher weiterhin ein wesentlicher Indikator für zu ergreifende Maßnahmen bleiben und durch andere geeignete Messzahlen ergänzt werden. Dies gilt auch für Bremen, das sich auch bei einer relativ hohen Impfquote nicht in trügerischer Sicherheit wiegen sollte.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Wir fordern die Einrichtung eines Pandemierates für das Land Bremen, in dem vor allem Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen und Repräsentant*innen des Gesundheitswesens vertreten sein sollten. Er soll die wissenschaftliche Beratungsgrundlage für langfristige und nachhaltige Handlungsstrategien und strategische Entscheidungen der Politik schaffen. Die breite disziplinäre Zusammensetzung soll auch garantieren, dass soziale, pädagogische und andere nicht-medizinische Aspekte in der Pandemie berücksichtigt werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung: Mündlich. Die weitere Entwicklung der Beschlusslage in Bund und Land bis zur LMV wird von den Antragsteller*innen weiter beobachtet. Sollte es erforderlich sein, wird der Antrag aktualisiert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 Dec 2021 14:34:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1NEU: Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 01.12.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bremen ist Industriestadt und soll es auch bleiben. Doch das Industrieland der Zukunft kann und wird nicht den Geist der Vergangenheit leben (können). Rauchende Schlote, vom Kohlestaub schwarze Häuserwände, all das ist die Vergangenheit. Tausende Menschen, die in Industriebetrieben arbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand unseres Bundeslandes und der gesamten Republik geleistet haben und auch in Zukunft leisten werden, sind Teil unserer Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Mit einem wettbewerbsfähigen grünen Stahlproduktionsstandort kann Bremen eine Vorreiterin in der Welt für eine dekarbonisierte Industrie werden. Stahl ist dabei der Grundstoff für die Energie- und Verkehrswende, denn er wird für jedes Windrad und jede neue Eisenbahnschiene gebraucht. Damit diese Zukunft in Deutschland und in unserem Bundesland liegen kann, gilt es, jetzt die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Nur so können wir auch Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Mit dem Koalitionsvertrag der designierten Ampel-Koalition auf Bundesebene, weiteren Schritten auf europäischer Ebene und den nötigen Maßnahmen im Bundesland gehen wir konsequent den Weg voran und bringen unseren Industriestandort auf Kurs Klimaschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Industrie macht allein ca. 8 % der CO<sub>2</sub>-Emissionen in Deutschland aus. In Bremen sind es mehr als 50 %, allein durch die Stahlindustrie. Der Koalitionsvertrag der neuen designierten Ampel-Koalition auf Bundesebene und der Zuschnitt des künftigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck macht deutlich: Eine moderne Klimaschutzpolitik ist Industriepolitik und andersherum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der neue Koalitionsvertrag schafft</strong><strong>die richtigen Voraussetzungen</strong> dafür, dass Wirtschaft und Klimaschutz nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden. Durch Carbon Contracts for Difference und die Novellierung der europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien <strong>wird eine in internationalen Märkten</strong><strong>wettbewerbsfähige Transformation</strong> für energieintensive Industrien <strong>möglich. Gleichzeitig schafft das neue Ministerium die Rahmenbedingungen für eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben</strong>, die dringend notwendig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Damit sind die Weichen gestellt für die Dekarbonisierung des Bremer Stahlwerks</strong>. Das Stahlwerk plant 2026 den ersten der beiden kohlebetriebenen Hochöfen gegen eine Wasserstoff- und Erdgasbetriebene Direktreduktionsanlage und einen Lichtbogenofen auszutauschen. <strong>Allein in Bremen könnten ab dem Jahr 2026 dadurch bis zu 20% der aktuellen CO2-Emissionen des Landes eingespart werden </strong>(2,3 Millionen Tonnen CO<sub>2</sub> jährlich).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist geplant, in Bremen Eisenschwamm für Eisenhüttenstadt mitzuproduzieren, sodass auch dort ein Hochofen abgeschaltet werden kann. Im Jahr 2032 soll Stand jetzt der zweite Hochofen in Bremen folgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klimaneutral ist die Stahlherstellung aber erst, wenn keine fossilen Energien, auch kein Erdgas mehr zum Einsatz kommt. <strong>Die Produktion von grünem Wasserstoff ist dafür essenziell</strong>. Durch ein weiteres EU-gefördertes Projekt „Clean Hydrogen Coastline“ können 300 MW Produktionskapazität am Standort Bremen aufgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bremer Klimaziele sind maßgeblich von der Stahlindustrie abhängig. Solange das Stahlwerk nicht umgestellt wird, können wir in Bremen höchstens 50 % der CO<sub>2</sub>-Emissionen einsparen. Derzeit sieht es so aus, als ob eine Umstellung erst 2032 vollständig umsetzbar ist. Auch wenn es bis 2032 noch zehn Jahre Zeit sind, erfordert diese Transformation einen sehr <strong>ambitionierten Zeitplan</strong>. <strong>Neben den neuen Produktionsanlagen müssen neue Stromleitungen und eine Wasserstoffinfrastruktur gebaut werden.</strong> Durch die aktuellen Fristen für Genehmigungs- und Planungsverfahren von Infrastrukturprojekten ist dieser Plan bereits die schnellstmögliche Variante. <strong>Damit dies funktioniert, müssen Land und Bund Hand in Hand arbeiten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen daher ausdrücklich das im Koalitionsvertrag fixierte Ziel, die Verfahrensdauer bei Genehmigungsverfahren mindestens zu halbieren, eine Wasserstoffnetzinfrastruktur aufzubauen, die Produktion von grünem Wasserstoff zu fördern sowie einen ambitionierten Plan zum Stromnetzausbau umzusetzen. Wir begrüßen auch, dass regionale Transformationscluster finanziell unterstützt werden sollen. Ebenso wichtig ist das Vorhaben durch europäische und internationale Initiativen wie dem Klimaclub, Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Betrieben wie dem Bremer Stahlwerk, die Transformation ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Während der Bund die Rahmenbedingungen für Finanzierung und Infrastruktur schaffen muss, müssen wir in Bremen eine Co-Finanzierung der Projekte sicherstellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren mit höchster Priorität behandeln. </strong>Auf uns kommen dabei auch große Herausforderungen zu. Neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel, benötigt die Transformation erhebliche neue Produktionsflächen, die in Bremen bekanntermaßen knapp sind. Darüber hinaus könnten die zu planenden Stromleitungen gegebenenfalls in Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz stehen. <strong>Hier Flächen bereitzustellen und Lösungen im Einklang mit Natur- und Artenschutz zu finden, wird die Aufgabe der nahen Zukunft sein.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir Bremer Grüne unterstützen die Transformationsprojekte des Stahlwerks und die Bestrebungen des Koalitionsvertrags und werden in Bremen alles Notwendige tun, um diese schnellmöglich umzusetzen. Mit diesem Antrag möchten wir deutlich machen, was es dafür im Bund, in EU und auf Bremer Ebene braucht.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wir fordern, dass die notwendigen finanziellen Mittel für die <strong>Kofinanzierung</strong> der Projekte durch die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen zur Verfügung gestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wir fordern, dass die<strong> Planungs- und Genehmigungsprozesse</strong> für den Bau von Stromleitungen und Pipelines <strong>flexibel und schnell durch die Landesregierung begleitet </strong>und umgesetzt werden. Dazu braucht es eine gute Abstimmung zwischen den Ressorts, eine klare Prioritätensetzung, sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. <strong>Natur- und Artenschutz</strong> wollen wir mit dem Infrastrukturausbau so gut es geht <strong>in Einklang bringen</strong>.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Wir erwarten von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für die <strong>Aufnahme der Stromnetzanbindungen für das Stahlwerk bei der Netzentwicklungsplanung </strong>einzusetzen. Gleichzeitig fordern wir, auf Bundesebene schnellstmöglich die Netzentwicklungspläne und den Bundesbedarfsplan auf die neuen Ausbauziele im Koalitionsvertrag anzupassen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern die zukünftige Ampel-Koalition dazu auf, die<strong> Genehmigungsprozesse für sogenannte „kritische Brücken“ (besonders relevante Infrastrukturprojekte)</strong> im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in den ersten sechs Monaten der Regierung so zu <strong>vereinfachen und zu beschleunigen</strong>, dass eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2035 möglich wird. Dazu braucht es mehr Personal in Gerichten und Verwaltung, leistungsfähige Datenbanken, kurze Fristen und eine Vereinfachung der Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Ausbau der <strong>erneuerbaren Energien auch zur Erzeugung von grünem Wasserstoff</strong> muss so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Die neuen Zielzahlen im Koalitionsvertrag, insbesondere für die Offshore-Windenergie, bieten dafür eine gute Grundlage. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Solar-Cities-Initiative vollständig umzusetzen sowie das Repowering von Windenergieanlagen und weitere Flächenausweisung für neue Windenergieanlagen weiter voranzutreiben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Aufgrund der sehr hohen Bedarfe an grünem Wasserstoff für industrielle Anwendungen wie der Stahlproduktion, ist schon jetzt klar, dass künftig große Mengen von grünem Wasserstoff importiert werden müssen. Bund und EU müssen daher eine strikte <strong>Zertifizierung von grünem Wasserstoff</strong> einführen. Das Land Bremen muss daher vorausschauend eine <strong>Wasserstoffimportstrategie entwickeln</strong> und mit Unterstützung des Bundes den Aufbau einer entsprechenden Importinfrastruktur angehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Damit auch zukünftig finanzielle Mittel in die richtigen Projekte fließen, fordern wir auf EU-Ebene die richtige Weichenstellung in der <strong>Taxonomie</strong>, sodass <strong>Erdgas und Atomstrom künftig nicht als klimafreundliche Investitionen </strong>gekennzeichnet werden. Wir fordern außerdem einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz und die Novellierung der europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien schnell umzusetzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die Transformation des Stahlwerks darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Kündigungen oder eine Verschlechterung der Tarifbedingungen in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine klimaneutrale Produktion wären nicht akzeptabel. Das ist unser Anspruch an eine <strong>sozial-ökologische Transformation</strong>, die in hohem Maße durch öffentliche Gelder unterstützt wird. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und im Dialog mit den Stahlwerkbetreibern wollen wir dieses Ziel erreichen und so eine Transformation an der Seite der Beschäftigten ermöglichen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Antrag wird als Dringlichkeitsantrag eingereicht. Die Dringlichkeit leitet sich daraus ab, dass der Koalitionsvertrag zum Antragsschluss dieser LMV noch nicht vorlag und in diesem Antrag auf diesen Bezug genommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Siehe dazu auch Geschäftsordnung LMV: &quot;(4) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Antragsfrist noch nicht bekannt war. Über die Befassung von Dringlichkeitsanträgen und von nicht fristgerecht eingereichten Anträgen entscheidet die LMV.&quot;</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 Dec 2021 14:20:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
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                        <author>Wilko Zicht</author>
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                        <description><![CDATA[Die Formulierung zur STIKO finde ich so auch unglücklich. Man könnte sie so verstehen, dass man die Kinderimpfung nur im Rahmen einer STIKO-Empfehlung überhaupt anbieten soll.

Auch die Aussage, dass wir § 5 IfSG weiterhin brauchen, finde ich irreführend. Wir brauchen weiterhin die Maßnahmen in § 28a, aber sicher nicht die (teils verfassungswidrigen) Verordnungsermächtigungen fürs BMG, die den Großteil des § 5 ausmachen.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Dec 2021 16:32:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä2 zu D1: Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52771?commentId=6435#comm6435</link>
                        <author>Jonas Kassow</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52771?commentId=6435#comm6435</guid>
                        <description><![CDATA[Neu ist hier, dass die ersten beiden Sätze gelöscht bzw, ans Ende des Absatzes gesetzt wurden und umformuliert wurde.
9. Land, Unternehmen und Beschäftigte sollten sich daher zusammensetzen und frühzeitig durch Weiterbildungen neue Perspektiven aufzeigen und Pfadwechsel für Beschäftigte ermöglichen z.B. im Rahmen von Transitionsgesellschaften nach dem Österreichischen Vorbild. Die Transformation auch im sozialen Sinne gelingt am besten, wenn DIE Beschäftigten  MITGESTALTEN KÖNNEN. Sie sollen DAHER , WO IMMER MÖGLICH DIE CHANCHE HABEN mitZUentscheiden, wie ihre Arbeit in zukunft aussehen soll.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Dec 2021 16:20:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152?commentId=9641#comm9641</link>
                        <author>Cristina Schwarzwald</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152?commentId=9641#comm9641</guid>
                        <description><![CDATA[Warum soll auf eine Stiko Empfehlung gewartet werden? Kinder von 5 bis 11 sollten genau so das Recht auf Schutz und eine Nutzung der Impfzentren haben, wie alle anderen. Der Impfstoff ist Zugelassen. In Deutschland wird schon lange eine Infrastruktur jenseits des Staates aufgebaut weil der Wunsch nach Schutz der Kinder so groß ist. Und wir lassen die Chance verstreichen jetzt schon Kinder zu impfen, weil die Stiko sich noch nicht geäußert hat? ]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Dec 2021 10:27:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu D1: Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52770?commentId=6430#comm6430</link>
                        <author>Jonas Kassow</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52770?commentId=6430#comm6430</guid>
                        <description><![CDATA[Hier wird die ModÜ Leider komisch angezeigt. Neu ist die Einfügung: "und im Dialog mit den Stahlwerkbetreibern"]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Dec 2021 21:39:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu D1: Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52771</link>
                        <author>Landesvorstand Grüne Jugend Bremen (dort beschlossen am: 03.12.2021)</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52771</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_17362_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 121 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">9. Die Transformation auch im sozialen Sinne gelingt am besten, wenn sie <strong>durch die Beschäftigten selbst gestaltet</strong> wird. Sie sollen mitentscheiden, wie ihre Arbeit in Zukunft aussehen soll. Land, Unternehmen und Beschäftigte sollten sich daher zusammensetzen und frühzeitig durch <strong>Weiterbildungen</strong> neue Perspektiven aufzeigen und Pfadwechsel für Beschäftigte ermöglichen z.B. im Rahmen von Transitionsgesellschaften nach dem Österreichischen Vorbild.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Dec 2021 17:30:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu D1: Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52770</link>
                        <author>Landesvorstand Grüne Jugend Bremen (dort beschlossen am: 02.12.2021)</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783/amendment/52770</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_17362_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 121 einfügen:</h4><div><ol class="inserted" start="8" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Transformation des Stahlwerks darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Kündigungen oder eine Verschlechterung der Tarifbedingungen in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine klimaneutrale Produktion wären nicht akzeptabel. Das ist unser Anspruch an eine <strong>sozial-ökologische Transformation</strong>, die in hohem Maße durch öffentliche Gelder unterstützt wird. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wollen wir dieses Ziel erreichen und so eine Transformation an der Seite der Beschäftigten ermöglichen.</li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Dec 2021 17:29:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1: Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/wahlordnung-fur-die-wahl-des-landesvorstands-von-bundnis-90-die-grunen-18424</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.11.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Durchführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung(im Folgenden LMV) erstellt ein digitales Meinungsbild über die Besetzung des Landesvorstands gemäß §2. Dieses Meinungsbild über den gesamten Landesvorstand wird anschließend per geheimer Briefwahl zur einfachen Abstimmung gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das von der LMV bestimmte Präsidium fungiert ebenfalls als Wahlleitung für die Brief-wahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlhelfer*innen sind die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle sowie ggfs. weitere von der Wahlleitung herangezogene Personen, sollte dies notwendig sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Zur Erstellung eines Meinungsbildes wird Abstimmungsgrün (abstimmung.netzbegruenung.de) verwendet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit acht Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem Landesschatzmeister*in und weiteren Landesvorstandsmitgliedern. Unter den Mitgliedern des Landesvorstandes sollte ein Mitglied aus Bremerhaven sein, das vom KV Bremerhaven vorgeschlagen wird, sowie mindestens ein Mitglied unter 30 Jahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Sprecher*innen und die/der Landesschatzmeister*in sind hier in je gesonderten Wahlgängen zu wählen, ebenso das Mitglied aus Bremerhaven, sowie das Mitglied unter 30 Jahren, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Blöcken gewählt (siehe §7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zunächst erfolgt die Besetzung des den Frauen und nichtbinären Personen vorbehaltenen Sprecherinnenplatzes. Für die darauffolgende Besetzung des zweiten Sprecher*innenplatzes können alle Personen kandidieren. Daran schließt sich die Wahl der/des Landesschatzmeister*in an. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Mitgliedes unter 30 Jahren und folgend des von der KMV Bremerhaven vorgeschlagenen Mitglieds, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte. Hierauf folgt die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sollte die vom KV Bremerhaven vorgeschlagene Person und/oder das Mitglied unter 30 Jahren nicht gewählt werden, bleiben diese Plätze bis zur nächsten LMV, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für Personen, die sich weder ausschließlich als männlich noch ausschließlich als weiblich definieren, gelten keine Einschränkungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Vetorecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Sollte keine Frau oder nichtbinäre Person für einen diesen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, bleibt der Platz bis zur nächsten LMV, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt. Die Durchführung der Wahl der offenen Plätze bleibt davon unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Geheime Abstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder müssen nach § 15(2) Parteiengesetz geheim erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Erstellung des Meinungsbildes erfolgt via Abstimmungsgrün. Alle Mitglieder haben eigenständig dafür zu sorgen, dass sie während der LMV auf ihr Benutzerkonto im Grünen Netz zugreifen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Schlussabstimmung erfolgt via Briefwahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Gültige Stimmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der/des Mitglieds erkennen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Vorstellung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Wahl sind alle Mitglieder zugelassen, die vor Eröffnung der Kandidat*innenvorstellung für den jeweiligen Platz ihre Kandidatur eingereicht oder erklärt haben oder von der Versammlung vorgeschlagen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kandidat*innenvorstellung zu jeder Wahl erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jede*r Kandidat*in hat die Gelegenheit, sich in angemessener Zeit der Versammlung vorzustellen, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie/er kandidiert. Das Präsidium schlägt hierfür jeweils sieben Minuten für die Plätze der Landesvorstandssprecher*innen, fünf für den Platz des/der Schatzmeister*in und vier Minuten für die weiteren Plätze vor. Für den Fall, dass sich ein/e Kandidat*in bewirbt, die/der hörbehindert oder gehörlos ist oder aus sonstigen Gründen der Behinderung nicht so schnell sprechen kann, kann die Redezeit in angemessener Weise verlängert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Während der Vorstellung der Kandidat*innen können bei der Versammlungsleitung schriftlich Fragen an die Kandidat*innen oder Meinungsäußerungen abgegeben werden (Name, Kreisverband, Frage/Meinungsäußerung). Das Präsidium verliest die gezogene Fragen/Meinungsäußerungen. Die Fragen/Meinungsäußerungen richten sich immer an alle Kandidat*innen des Wahlgangs. Die Versammlungsleitung kann vorschlagen, die Zahl der Fragen/Meinungsäußerungen zu begrenzen. Zur Beantwortung aller Fragen stehen jeder/jedem Kandidat*in zwei Minuten zur Verfügung. Die Kandidat*innen antworten in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor und können nur einmal Fragen beantworten, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie zuerst antreten. Erneut auf einem späteren Platz antretende Kandidat*innen werden durch das Präsidium genannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Einzelwahlen - Meinungsbild</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, d.h. mehr als 50 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen, einschließlich der Enthaltungen, erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ist dies bei keine*r Bewerber*in der Fall, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen statt. Hier entscheidet die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen exklusive der Enthaltungen. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl neu eröffnet. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, wird die Wahl ebenfalls neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Blockwahlen - Meinungsbild</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Blockwahlen wird mit dem Frauenblock begonnen. Es folgt der offene Block.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder haben pro Wahlgang so viele Stimmen, wie Plätze zu besetzen sind. Das Kumulieren der Stimmen auf eine Person ist unzulässig. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit bezogen auf die abgegebenen gültigen Stimmen erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Falle eines zweiten Wahlgangs stehen die Kandidat*innen zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die Anzahl dieser Kandidat*innen darf maximal doppelt so groß sein wie die Zahl der noch zu besetzenden Plätze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei einem zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr Personen die erforderliche Mehrheit, als Ämter zu vergeben sind, sind die Personen mit den meisten Stimmen gewählt. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Schlussabstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen zum Zeitpunkt der LMV sind abstimmungsberechtigt, unabhängig von ihrer Teilnahme an der LMV.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Schlussabstimmung findet via Briefwahl statt. Der Landesverband versendet die Briefwahlunterlagen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der LMV.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes Mitglied erhält:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>◦ einen Stimmzettel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>◦ einen Wahlumschlag</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>◦ eine eidesstattliche Erklärung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>◦ einen Rückumschlag</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>◦ ein Anschreiben und eine Anleitung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang eröffnet. Der Stimmzettel ist auszufüllen und muss in den für die Abstimmung vorgesehenen Wahlumschlag gelegt werden. Dieser ist zu verschließen. Der Wahlumschlag ist dann zusammen mit der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung im zur Verfügung gestellten Rücksendeumschlag zurückzuschicken. Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist Fr., der 7. Januar 2022, um 10:00 Uhr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Briefabstimmung ist innerhalb von sieben Werktagen nach der Eingangsfrist durch Wahlleitung und Wahlhelfer*innen auszuzählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Auszählung sind festzustellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>(die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht zurückgelaufenen Wahlumschläge),</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsformulare,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Zahl der auf eine Abstimmungsfrage entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Abstimmungsformulare sind ungültig, wenn:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt oder nicht unterschrieben ist</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Identität der Abstimmenden auf dem Stimmzettel erkennbar ist</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>mehr Stimmen als zulässig abgegeben wurden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Das Ergebnis der Briefwahl(en) ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Abstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Dec 2021 16:37:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2Ä1 zu A2: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152/amendment/51735?commentId=6429#comm6429</link>
                        <author>Jonas Kassow</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152/amendment/51735?commentId=6429#comm6429</guid>
                        <description><![CDATA[Die Antragsteller*innen sowie der LaVo haben sich auf die hier zu sehende ModÜ geeinigt.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Dec 2021 18:07:01 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152?commentId=9639#comm9639</link>
                        <author>Fabian Taute</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152?commentId=9639#comm9639</guid>
                        <description><![CDATA[Der bisherige Erfolg Bremens beim Impfen ist nicht auf besonders harte Maßnahmen ode Drohungen zurückzuführen, sondern aus meiner Perspektive insbesondere auf eine einigermaßen gute Kommunikationsarbeit und die auch im Antrag beschriebene Kombination aus zentralen und insbesondere dezentralen Impfangeboten. Deshalb stimme ich Sebastian Illigens gerade in Bezug auf die 3. und weitere Folgeimpufungen, die mit Sicherheit kommen werden, zu, dass weiterhin und offensiver beworben werden sollte. Dadurch, dass Corona mit der Zeit zu einer gewissen Normalität werden wird, gehe ich davon aus, dass viele die bei den bisherigen Impfungen nur mit Ach und Krach überzeugt werden konnten, nachlässig werden. Dem könnte mit den im Antrag geforderten Instrumenten und einer stärkeren Bwerbung begegnet werden. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Dec 2021 17:12:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152?commentId=9638#comm9638</link>
                        <author>Jörg Hallensleben</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152?commentId=9638#comm9638</guid>
                        <description><![CDATA[Ich unterstütze ebenfalls den eigentlichen Antrag; halte aber den ergänzenden Vorschlag von Sebastian (siehe oben) nicht für zweckdienlich. Das Thema Impfen ist auch ohne Werbung absolut präsent in der Öffentlichkeit; das Geld für so eine Kampagne erscheint mir anderweitig besser angelegt. Wer sich bisher nicht vom Nutzen der Impfung hat überzeugen lassen, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht durch eine Plakatkampagne tun (die ja nach dem AIDA-Schema vor allem geeignet ist, Aufmerksamkeit herzustellen). ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Dec 2021 12:15:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 01.12.2021)</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43783</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Grüne Transformation der Stahlindustrie: Impulse aus dem Bund für Bremen nutzbar machen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bremen ist Industriestadt und soll es auch bleiben. Doch das Industrieland der Zukunft kann und wird nicht den Geist der Vergangenheit leben (können). Rauchende Schlote, vom Kohlestaub schwarze Häuserwände, all das ist die Vergangenheit. Tausende Menschen, die in Industriebetrieben arbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand unseres Bundeslandes und der gesamten Republik geleistet haben und auch in Zukunft leisten werden, sind Teil unserer Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Mit einem wettbewerbsfähigen grünen Stahlproduktionsstandort kann Bremen eine Vorreiterin in der Welt für eine dekarbonisierte Industrie werden. Stahl ist dabei der Grundstoff für die Energie- und Verkehrswende, denn er wird für jedes Windrad und jede neue Eisenbahnschiene gebraucht. Damit diese Zukunft in Deutschland und in unserem Bundesland liegen kann, gilt es, jetzt die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Nur so können wir auch Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Mit dem Koalitionsvertrag der designierten Ampel-Koalition auf Bundesebene, weiteren Schritten auf europäischer Ebene und den nötigen Maßnahmen im Bundesland gehen wir konsequent den Weg voran und bringen unseren Industriestandort auf Kurs Klimaschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Industrie macht allein ca. 8 % der CO<sub>2</sub>-Emissionen in Deutschland aus. In Bremen sind es mehr als 50 %, allein durch die Stahlindustrie. Der Koalitionsvertrag der neuen designierten Ampel-Koalition auf Bundesebene und der Zuschnitt des künftigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck macht deutlich: Eine moderne Klimaschutzpolitik ist Industriepolitik und andersherum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der neue Koalitionsvertrag schafft</strong><strong>die richtigen Voraussetzungen</strong> dafür, dass Wirtschaft und Klimaschutz nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden. Durch Carbon Contracts for Difference und die Novellierung der europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien <strong>wird eine in internationalen Märkten</strong><strong>wettbewerbsfähige Transformation</strong> für energieintensive Industrien <strong>möglich. Gleichzeitig schafft das neue Ministerium die Rahmenbedingungen für eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben</strong>, die dringend notwendig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Damit sind die Weichen gestellt für die Dekarbonisierung des Bremer Stahlwerks</strong>. Das Stahlwerk plant 2026 den ersten der beiden kohlebetriebenen Hochöfen gegen eine Wasserstoff- und Erdgasbetriebene Direktreduktionsanlage und einen Lichtbogenofen auszutauschen. <strong>Allein in Bremen könnten ab dem Jahr 2026 dadurch bis zu 20% der aktuellen CO2-Emissionen des Landes eingespart werden </strong>(2,3 Millionen Tonnen CO<sub>2</sub> jährlich).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist geplant, in Bremen Eisenschwamm für Eisenhüttenstadt mitzuproduzieren, sodass auch dort ein Hochofen abgeschaltet werden kann. Im Jahr 2032 soll Stand jetzt der zweite Hochofen in Bremen folgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klimaneutral ist die Stahlherstellung aber erst, wenn keine fossilen Energien, auch kein Erdgas mehr zum Einsatz kommt. <strong>Die Produktion von grünem Wasserstoff ist dafür essenziell</strong>. Durch ein weiteres EU-gefördertes Projekt „Clean Hydrogen Coastline“ können 300 MW Produktionskapazität am Standort Bremen aufgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bremer Klimaziele sind maßgeblich von der Stahlindustrie abhängig. Solange das Stahlwerk nicht umgestellt wird, können wir in Bremen höchstens 50 % der CO<sub>2</sub>-Emissionen einsparen. Derzeit sieht es so aus, als ob eine Umstellung erst 2032 vollständig umsetzbar ist. Auch wenn es bis 2032 noch zehn Jahre Zeit sind, erfordert diese Transformation einen sehr <strong>ambitionierten Zeitplan</strong>. <strong>Neben den neuen Produktionsanlagen müssen neue Stromleitungen und eine Wasserstoffinfrastruktur gebaut werden.</strong> Durch die aktuellen Fristen für Genehmigungs- und Planungsverfahren von Infrastrukturprojekten ist dieser Plan bereits die schnellstmögliche Variante. <strong>Damit dies funktioniert, müssen Land und Bund Hand in Hand arbeiten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen daher ausdrücklich das im Koalitionsvertrag fixierte Ziel, die Verfahrensdauer bei Genehmigungsverfahren mindestens zu halbieren, eine Wasserstoffnetzinfrastruktur aufzubauen, die Produktion von grünem Wasserstoff zu fördern sowie einen ambitionierten Plan zum Stromnetzausbau umzusetzen. Wir begrüßen auch, dass regionale Transformationscluster finanziell unterstützt werden sollen. Ebenso wichtig ist das Vorhaben durch europäische und internationale Initiativen wie dem Klimaclub, Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Betrieben wie dem Bremer Stahlwerk, die Transformation ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Während der Bund die Rahmenbedingungen für Finanzierung und Infrastruktur schaffen muss, müssen wir in Bremen eine Co-Finanzierung der Projekte sicherstellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren mit höchster Priorität behandeln. </strong>Auf uns kommen dabei auch große Herausforderungen zu. Neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel, benötigt die Transformation erhebliche neue Produktionsflächen, die in Bremen bekanntermaßen knapp sind. Darüber hinaus könnten die zu planenden Stromleitungen gegebenenfalls in Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz stehen. <strong>Hier Flächen bereitzustellen und Lösungen im Einklang mit Natur- und Artenschutz zu finden, wird die Aufgabe der nahen Zukunft sein.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir Bremer Grüne unterstützen die Transformationsprojekte des Stahlwerks und die Bestrebungen des Koalitionsvertrags und werden in Bremen alles Notwendige tun, um diese schnellmöglich umzusetzen. Mit diesem Antrag möchten wir deutlich machen, was es dafür im Bund, in EU und auf Bremer Ebene braucht.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wir fordern, dass die notwendigen finanziellen Mittel für die <strong>Kofinanzierung</strong> der Projekte durch die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen zur Verfügung gestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wir fordern, dass die<strong> Planungs- und Genehmigungsprozesse</strong> für den Bau von Stromleitungen und Pipelines <strong>flexibel und schnell durch die Landesregierung begleitet </strong>und umgesetzt werden. Dazu braucht es eine gute Abstimmung zwischen den Ressorts, eine klare Prioritätensetzung, sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. <strong>Natur- und Artenschutz</strong> wollen wir mit dem Infrastrukturausbau so gut es geht <strong>in Einklang bringen</strong>.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Wir erwarten von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für die <strong>Aufnahme der Stromnetzanbindungen für das Stahlwerk bei der Netzentwicklungsplanung </strong>einzusetzen. Gleichzeitig fordern wir, auf Bundesebene schnellstmöglich die Netzentwicklungspläne und den Bundesbedarfsplan auf die neuen Ausbauziele im Koalitionsvertrag anzupassen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern die zukünftige Ampel-Koalition dazu auf, die<strong> Genehmigungsprozesse für sogenannte „kritische Brücken“ (besonders relevante Infrastrukturprojekte)</strong> im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms in den ersten sechs Monaten der Regierung so zu <strong>vereinfachen und zu beschleunigen</strong>, dass eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2035 möglich wird. Dazu braucht es mehr Personal in Gerichten und Verwaltung, leistungsfähige Datenbanken, kurze Fristen und eine Vereinfachung der Verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Ausbau der <strong>erneuerbaren Energien auch zur Erzeugung von grünem Wasserstoff</strong> muss so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Die neuen Zielzahlen im Koalitionsvertrag, insbesondere für die Offshore-Windenergie, bieten dafür eine gute Grundlage. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Solar-Cities-Initiative vollständig umzusetzen sowie das Repowering von Windenergieanlagen und weitere Flächenausweisung für neue Windenergieanlagen weiter voranzutreiben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Aufgrund der sehr hohen Bedarfe an grünem Wasserstoff für industrielle Anwendungen wie der Stahlproduktion, ist schon jetzt klar, dass künftig große Mengen von grünem Wasserstoff importiert werden müssen. Bund und EU müssen daher eine strikte <strong>Zertifizierung von grünem Wasserstoff</strong> einführen. Das Land Bremen muss daher vorausschauend eine <strong>Wasserstoffimportstrategie entwickeln</strong> und mit Unterstützung des Bundes den Aufbau einer entsprechenden Importinfrastruktur angehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Damit auch zukünftig finanzielle Mittel in die richtigen Projekte fließen, fordern wir auf EU-Ebene die richtige Weichenstellung in der <strong>Taxonomie</strong>, sodass <strong>Erdgas und Atomstrom künftig nicht als klimafreundliche Investitionen </strong>gekennzeichnet werden. Wir fordern außerdem einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz und die Novellierung der europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien schnell umzusetzen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Antrag wird als Dringlichkeitsantrag eingereicht. Die Dringlichkeit leitet sich daraus ab, dass der Koalitionsvertrag zum Antragsschluss dieser LMV noch nicht vorlag und in diesem Antrag auf diesen Bezug genommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Siehe dazu auch Geschäftsordnung LMV: &quot;(4) Dringlichkeitsanträge sind Anträge, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Antragsfrist noch nicht bekannt war. Über die Befassung von Dringlichkeitsanträgen und von nicht fristgerecht eingereichten Anträgen entscheidet die LMV.&quot;</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 16:58:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4.3 #1: Thea Ohle</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/thea-ohle-9013</link>
                        <author>Thea Ohle</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/thea-ohle-9013</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv2021-4/thea-ohle-9013/embeddedpdf?file=%2Flmv2021-4%2Fthea-ohle-9013%2Fviewpdf%3FsectionId%3D16062"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 14:00:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4.2.5 #4: Jens Mysliwietz</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/jens-mysliwietz-54664</link>
                        <author>Jens Mysliwietz</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/jens-mysliwietz-54664</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv2021-4/jens-mysliwietz-54664/embeddedpdf?file=%2Flmv2021-4%2Fjens-mysliwietz-54664%2Fviewpdf%3FsectionId%3D16062"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Nov 2021 19:09:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4.3 #2: Irene Meyer-Herbst</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/irene-meyer-herbst-34151</link>
                        <author>Irene Meyer-Herbst</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/irene-meyer-herbst-34151</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv2021-4/irene-meyer-herbst-34151/embeddedpdf?file=%2Flmv2021-4%2Firene-meyer-herbst-34151%2Fviewpdf%3FsectionId%3D16062"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Nov 2021 09:24:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu W1: Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43210/amendment/51880</link>
                        <author>Jonas Kassow</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43210/amendment/51880</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16064_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 135 einfügen:</h4><div><ul><li value="1">die eidesstattliche Erklärung <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nicht </ins>beigefügt oder nicht unterschrieben ist</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 25 Nov 2021 12:01:49 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2Ä1: Bei Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Corona-Pandemie nicht nachlassen!</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152/amendment/51735</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.11.2021)</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/motion/43152/amendment/51735</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16064_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 36 bis 38:</h4><div><ol start="3"><li value="3">Veranstaltungen. Diese Maßnahmen können, der konkreten Lage entsprechend, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">erforderlich, geeignet</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">geeignet, erforderlich</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">verhältnismäßig</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">angemessen</ins> – und damit auch <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">rechtmäßig</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">verhältnismäßig</ins> – sein, da eine hohe Zahl infizierter Personen sowohl bei Ungeimpften als </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 45 bis 47:</h4><div><ol start="4"><li value="4">Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand können ungeimpfte Personen in einem höheren Maße das Virus übertragen als Geimpfte. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Für</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zumindest für</ins> Beschäftigte in personennahen Dienstleistungsbereichen ist daher eine Impfpflicht </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 51 bis 53:</h4><div><ol start="4"><li value="4">des Lebens sowie zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">kann im äußersten Fall</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und auch, um einen langfristigen Weg aus der Pandemie zu finden, setzen wir uns</ins> auch <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">für </ins>eine allgemeine Impfpflicht für die Bevölkerung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">erforderlich werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ein</ins>.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 62 bis 63 einfügen:</h4><div><ol start="5"><li value="5">(Persönliche Aufforderung nach Impfdatum; Impfmobile vor weiterführenden Schulen u.a.).<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Dazu gehört auch eine Prüfung der Einführung von Impfmöglichkeiten in Apotheken auf Bundesebene.</ins></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Nov 2021 13:24:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4.2.4 #1: David Lukaßen</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/david-lukassen-29657</link>
                        <author>David Lukaßen</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/david-lukassen-29657</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv2021-4/david-lukassen-29657/embeddedpdf?file=%2Flmv2021-4%2Fdavid-lukassen-29657%2Fviewpdf%3FsectionId%3D16062"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Nov 2021 11:11:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4.2.3 #1: Florian Kommer</title>
                        <link>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/florian-kommer-54238</link>
                        <author>Florian Kommer</author>
                        <guid>https://lmv2021-4.antragsgruen.de/lmv2021-4/florian-kommer-54238</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv2021-4/florian-kommer-54238/embeddedpdf?file=%2Flmv2021-4%2Fflorian-kommer-54238%2Fviewpdf%3FsectionId%3D16062"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Nov 2021 11:08:06 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>